Gewerbeanzeige jetzt online möglich
Gewerbean-, -um- und –abmeldung als eBürgerdienst

Juni 2008. Wer bei der Stadt Ulm ein Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden möchte, kann dies jetzt elektronisch tun. Damit weitet die Stadt ihr Angebot an eBürgerdiensten, also Verwaltungsdienstleistungen, die über das Internet abgewickelt werden, aus. Da viele Existenzgründer sich bei der Industrie- und Handelskammer beraten lassen, ist die IHK Ulm als An-wendungspartner mit im Boot. Dritter Partner ist die Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU), in dessen Zuständigkeitsbereich Ulm für dieses Verfahren Pilotanwender ist.
Die Stadt macht derzeit Tempo bei der Ausweitung ihres Angebots an eBürgerdiensten. Hintergrund ist die Dienstleistungsrichtlinie der EU, die vorschreibt, dass bis Ende 2009 in allen Mitgliedstaaten „alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können“, wie es in Artikel 8 der Richtlinie heißt. „Mit dem eBürgerdienst wird ein wesentlicher Schritt hierzu getan und zwar nicht nur für Dienstleistungsunternehmen, sondern für alle Gewerbetreibenden“, sagt Erster Bürgermeister Gunter Czisch.

(v.l.n.re.:) Ralf Börsig (stellv. HGF IHK Ulm), EBM Gunter Czisch (Stadt Ulm), Manfred Allgaier (GF KIRU)
Um das vom KIRU vertriebene eBürgerdienste-Modul nutzen zu können, muss sich der Nutzer per Mail registrieren lassen und erhält einen persönlichen Zugangscode, um sich zu legitimieren. Dann wird er mit Hilfe eines dialoggestützten Assistenten durch den Anzeigenvorgang geführt. Am Ende steht die elektronische Übermittlung seiner Daten an das bei den Bürgerdiensten der Stadt Ulm angesiedelte Gewerbeamt, wo seine Angaben ohne Medienbruch bis zu einer Anzeigenbestätigung weiterverarbeitet werden können. Auch Änderungen oder Abmeldungen können so vorgenommen werden.
Allerdings: Bis zur Einführung einer digitalen Signatur ist es rechtlich noch erforderlich, dass das Anzeigenformular zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und ans Gewerbeamt geschickt wird, erst dann ist die Gewerbeanzeige auch verbindlich.
Der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Ralf Börsig erwartet, dass durch den neuen Service Existenzgründungen zukünftig schneller und einfacher erfolgen können; „Eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Behördenkontakten ist für Unternehmen, vor allem für Existenzgründer, von zentraler Bedeutung.“ Die IHK fördert diese Entwicklung und nutzt die eBürgerdienste, um Existenzgründern unmittelbar nach einer Gründerberatung im IHK-Startercenter auch die formale Gewerbemeldung zu ermöglichen: Ab sofort können Gewerbeanmeldungen für den Bereich der Stadt Ulm auch in der IHK vorgenommen werden. „Das IHK-Startercenter wird damit dem Anspruch gerecht, Exis-tenzgründern alles aus einer Hand anzubieten und Existenzgründungen so einfach wie möglich zu machen“, so Börsig.
Die Internet-Lösung sollte nach Meinung der IHK möglichst bald auch von weiteren Gewerbeämtern des Alb-Donau-Kreises und des Kreises Biberach übernommen werden, da alle Beteiligten davon profitieren. Die eBürgerdienste Gewerbemeldung sind ein Musterbeispiel für eine sinnvolle gemeinsame Vorgehensweise der zuständigen Behörde, des IT-Dienstleisters und der IHK.
„Der neue eBürgerdienst im Bereich der Gewerbemeldungen ist ein weiterer wichtiger Baustein beim Ausbau der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung“, betont Geschäftsführer Manfred Allgaier von der KIRU. „Es ist das Ziel des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg (DVV), den über 90% der Kommunen in Baden-Württemberg als IT-Dienstleister nutzen, die Geschäftsprozesse zwischen Bürgern und der Verwaltung und innerhalb der Verwaltung mit Hilfe modernster Technologien elektronisch zu unterstützen. Hierzu bietet die KI-RU leistungsfähige Fachverfahren, die zunehmend zentral im Rechenzentrum vorgehalten werden.“
„Gerade im Bereich Gewerberecht wird unter den Behörden noch sehr viel Papier ausgetauscht. Als erster Schritt wurde der vorgeschriebene Mitteilungsdienst an die IHKs auf elektronische Medien umgestellt. Der neue eBürgerdienst ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung elektronische Kommunikation. Er ist in das Fachverfahren dvv.Gewerberegister integriert und sorgt so bei allen Beteiligten für zusätzliche Synergien. Es wäre wünschenswert,“ so Geschäfstführer Allgaier abschließend, „wenn andere IHKs und eventuell auch die Handwerkskammern diesem Beispiel folgen würden. Die Technischen Möglichkeiten sind auf jeden Fall gegeben.“

